X. Patrone und Mitstrolche | Inhalt | XII. Beilagen
Ende Januar 1860 langten zu London 2 Nummern der Berliner "National-Zeitung" an mit 2 Leitartikeln, der erste betitelt: "Karl Vogt und die 'Allgemeine Zeitung'" (No. 37 der "National-Zeitung"), der zweite: "Wie man radikale Flugblätter macht". (No. 41 der "National-Zeitung".) Unter diesen verschiednen Titeln brachte F. Zabel eine in usum delphini verarbeitete Ausgabe von Vogts "Hauptbuch". Letzteres selbst traf viel später in London ein. Ich beschloß sofort eine Verleumdungsklage wider den F. Zabel in Berlin anhängig zu machen.
Massenhafte, während 10 Jahren in der deutschen und deutseh-amerikanischen Presse gegen mich aufgetürmte Schimpfereien hatte ich nur in ganz seltnen Ausnahmsfällen, wo ein Parteiinteresse im Spiel schien, wie bei Gelegenheit des Kölner Kommunistenprozesses, literarisch berücksichtigt. Nach meiner Ansicht besitzt die Presse das Recht, Schriftsteller, Politiker, Komödianten und andre öffentliche Charaktere zu beleidigen. Achtete ich den Angriff einer Notiz wert, so galt mir in solchen Fällen der Wahlspruch: a corsaire, corsaire et demi <auf einen Schelmen anderthalbe>.
Hier stand die Sache anders. Zabel beschuldigte mich einer Reihe krimineller und infamierender Handlungen, und zwar vor einem Publikum, das aus Parteivorurteilen geneigt, die größte Ungeheuerlichkeit zu glauben, andrerseits, bei meiner 11jährigen Abwesenheit aus Deutschland, ohne den geringsten Anhaltspunkt zu meiner persönlichen Beurteilung war. Von allen politischen Rücksichten abgesehn schuldete ich also schon meiner Familie, Frau und Kindern, Zabels infamierende Anklagen einer gerichtlichen Prüfung zu unterwerfen.
Die Art und Weise meiner Klage schloß jede gerichtliche Komödie der Irrungen, ähnlich dem Vogtschen Prozeß gegen die "Allgemeine Zeitung", von vornherein aus. Hätte ich selbst die fabelhafte Absicht hegen können, wider Vogt an dasselbe Fazysche Gericht zu appellieren, das in Vogts Interesse bereits eine Kriminaluntersuchung niedergeschlagen hatte, so waren entscheidend wichtige Punkte nur in Preußen, nicht in Genf zu erledigen, während umgekehrt die einzige Angabe Zabels, wofür er Beweise bei Vogt suchen mochte, auf angeblichen Schriftstücken beruht, die Zabel ebenso leicht zu Berlin als sein Freund Vogt zu Genf vorlegen konnte. Meine "Beschwerde" gegen Zabel enthielt folgende Punkte: 1. Zabel sagt in Nr. 37 der "National-Zeitung" vom 22. Januar 1860 in dem Artikel, betitelt "Karl Vogt und die 'Allgemeine Zeitung'":
"Vogt berichtet S[eite] 136 u. f.g.d.: Unter dem Namen der Schwefelbande oder auch der Bürstenheimer war unter der Flüchtlingsschaft von 1849 eine Anzahl von Leuten bekannt, die, anfangs in der Schweiz, Frankreich und England zerstreut, sich allmählich in London sammelten und dort als ihr sichtbares Oberhaupt Herrn Marx verehrten. Politisches Prinzip dieser Gesellen war die 'Diktatur des Proletariats', und mit diesem Blendwerk täuschten sie anfangs nicht nur manche der bessern unter den Flüchtlingen, sondern auch die Arbeiter aus den Freischaren des Willichschen Korps. Unter der Flüchtlingsschaft setzten sie das Werk der 'Rheinischen Zeitung' fort, die 1849 von jeder Teilnahme an der Bewegung abmahnte, wie sie ja auch sämtliche Parlamentsmitglieder beständig angriff, weil die Bewegung ja doch nur die Reichsverfassung zum Inhalt habe. Eine furchtbare Zucht übte die Schwefelbande über ihre Anhänger. Wer von diesen auf irgendeine Weise sich ein bürgerliches Fortkommen zu erringen suchte, war schon dadurch, daß er sich unabhängig zu machen suchte, an und für sich ein Verräter an der Revolution, deren erneutes Ausbrechen jeden Augenblick erwartet werden und die darum ihre Soldaten mobil machen müsse, um sie in das Feld zu schicken. Zwietracht, Schlägereien, Duelle wurden unter dieser sorgfältig erhaltenen Klasse von Bummlern erzeugt durch ausgestreute Gerüchte, Korrespondenzen usw. Einer verdächtigte den andern als Spion und Reaktionär, Mißtrauen bestand unter allen wider alle. Eine der Hauptbeschäftigungen der Schwefelbande war, Leute im Vaterlande so zu kompromittieren, daß sie Geld zahlen mußten, damit die Bande das Geheimnis ohne Kompromittierung bewahre. Nicht einer, sondern Hunderte von Briefen wurden nach Deutschland geschrieben, daß man die Beteiligung an diesem oder jenem Akte der Revolution denunzieren würde, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine gewisse Summe an eine bezeichnete Adresse gelange. Nach dem Grundsatz, 'wer nicht unbedingt für uns ist, ist wider uns', wurde jeder, der diesem Treiben entgegentrat, unter den Flüchtlingen nicht bloß, sondern mittelst der Presse 'ruiniert'. Die 'Proletarier' füllten die Spalten der reaktionären Presse in Deutschland mit ihren Angebereien gegen diejenigen Demokraten, welche ihnen nicht huldigten, sie wurden die Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland. Zur weitern Charakterisierung teilt Vogt u.a. einen langen Brief des ehemaligen Lieutenants Techow vom 26. August 1850 mit, worin die Grundsätze, das Treiben, die Feindschaften, die einander bekämpfenden Geheimbünde der 'Proletarier' geschildert werden und worin man Marx erblickt, wie er im napoleonischen Hochmut auf seine geistige Überlegenheit die Fuchtel unter der Schwefelbande schwingt."
Zum Verständnis des Spätern sei hier gleich bemerkt, daß Zabel, der in der oben abgedruckten Stelle angeblich den Vogt "berichten" ließ, nun in eignem Namen zur weitern Illustration der Schwefelbande den Prozeß Cherval zu Paris, den Kommunistenprozeß zu Köln, die darüber von mir veröffentlichte Schrift, Liebknechts Revolutionstag zu Murten und sein durch mich mit der "Allgemeinen Zeitung" vermitteltes Verhältnis, Ohly, "ebenfalls ein Kanal der Schwefelbande", Schlag auf Schlag aufführt, endlich Biscamps Brief an die "Allgemeine Zeitung" vom 20. Oktober 1859, und dann mit den Worten abschließt:
"Acht Tage nach Biscamp schrieb auch Marx an die 'Allgemeine Zeitung' und bot ein 'gerichtliches Dokument' zum Beweise gegen Vogt an, von dem wir vielleicht ein andermal reden. Dies sind die Korrespondenten der 'Allgemeinen Zeitung'."
Von diesem ganzen Leitartikel Nr. I machte ich nur den sub 1. abgedruckten Passus zum Gegenstand der Klage, und zwar nur folgende darin befindliche Sätze:
"Eine der Hauptbeschäftigungen der" (von Marx kommandierten) .Schwefelbande war, Leute im Vaterlande so zu kompromittieren, daß sie Geld zahlen mußten, damit die Bande das Geheimnis ohne Kompromittierung bewahre. Nicht einer, sondern Hunderte von Briefen wurden nach Deutschland geschrieben, daß man die Beteiligung an diesem oder jenem Akte der Revolution denunzieren werde, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine gewisse Summe an eine bezeichnete Adresse gelange."
Hier verlangte ich natürlich von Zabel den Beweis der Wahrheit. In der ersten Information für meinen Rechtsanwalt, Herrn Justizrat Weber zu Berlin, schrieb ich, ich verlange von Zabel nicht "Hunderte von Drohbriefen", auch nicht einen, sondern eine einzige Zeile, worin irgendeiner meiner notorischen Parteigenossen sich der angeschuldigten Infamie schuldig gemacht habe. Zabel brauchte sich ja nur an Vogt zu wenden, der ihm umgehend durch die Post die "Drohbriefe" dutzendweis zuschicken würde. Und sollte Vogt zufällig von den Hunderten von Drohbriefen nicht eine Zeile aufweisen können, so konnte er unter allen Umständen mehrere hundert "Leute im Vaterlande" nennen, die in der angegebenen Weise gebrandschatzt worden. Da die Leute sich in "Deutschland" befinden, waren sie einem Gericht zu Berlin jedenfalls eher zugänglich als einem Gericht zu Genf. Meine Klage gegen Zabels Leitartikel Nr. I beschränkte sich also auf einen einzigen Punkt - die politische Kompromittierung von Leuten in Deutsch- land, um ihnen Geld abzupressen. Zur gleichzeitigen Widerlegung der übrigen Angaben seines Leitartikels Nr. I brachte ich eine Reihe von Tatsachen vor. Hier verlangte ich nicht den Beweis der Wahrheit, sondern führte den Beweis der Falschheit. Über die Schwefelbande oder auch Bürstenheimer klärte Johann Philipp Beckers Brief genügend auf. Was den Charakter des Bundes der Kommunisten anbetraf und die Art meiner Beteiligung an demselben, so konnte u.a. H. Bürgers von Köln, einer der im Kölner Kommunistenprozeß Verurteilten, als Zeuge nach Berlin zitiert und während der Gerichtsverhandlungen eidlich vernommen werden. Friedrich Engels hatte ferner unter seinen Papieren einen von November 1852 datierten und durch die Poststempel London und Manchester authentizierten Brief vorgefunden, worin ich ihm die auf meinen Antrag erfolgte Auflösung des Bundes mitteilte, ebenso die im Beschluß über die Auflösung geltend gemachten Motive: daß seit der Verhaftung der Kölner Angeklagten alle Verbindung mit dem Kontinent abgebrochen worden und eine derartige Propagandagesellschaft überhaupt nicht mehr zeitgemäß sei. Was Zabels schamlose Angabe über meine Verbindung "mit der geheimen Polizei in Deutschland und Frankreich" betraf, so sollte sie teils durch den Kölner Kommunistenprozeß, teils durch den Prozeß Cherval zu Paris erwiesen sein. Auf den letztern komme ich später zurück. In bezug auf den erstern sandte ich meinem Verteidiger meine 1853 erschienenen "Enthüllungen über den Kommunisten-Prozeß in Köln" und machte ihn aufmerksam, daß Herr Advokat Schneider II von Köln nach Berlin zitiert und eidlich über meinen Anteil an der Aufdeckung der Polizeiinfamien vernommen werden könne. Zabels Behauptung, ich und meine Parteigenossen hätten "die Spalten der reaktionären Presse in Deutschland mit Angebereien gegen diejenigen Demokraten", welche uns "nicht huldigten", "gefüllt", - stellte ich die Tatsache entgegen, daß ich niemals, weder direkt noch indirekt, vom Ausland in deutsche Zeitungen korrespondierte, mit einziger Ausnahme der "Neuen Oder-Zeitung". Meine in diesem Blatt gedruckten Beiträge und nötigenfalls die Zeugenaussage eines ihrer Redakteure, des Dr. Elsner, würden beweisen, daß ich es niemals der Mühe wert hielt, auch nur den Namen eines "Demokraten" zu erwähnen. Was Liebknechts Korrespondenz in die "Allgemeine Zeitung" betraf, so begann sie im Frühling 1855, drei Jahre nach Auflösung des "Bundes", und zwar ohne mein Vorwissen, enthielt übrigens, wie die Jahrgänge der "Allgemeinen Zeitung" beweisen, seinem Parteistandpunkt angemessene Berichte über englische Politik, aber kein Sterbenswort über "Demokraten". Wenn Liebknecht während meiner Abwesenheit von London ein zu London gegen den "Demokraten" Vogt erschienenes Flugblatt der "Allgemeinen Zeitung" zusandte, war er vollständig dazu berechtigt, denn er wußte, daß das Flugblatt einen "Demokraten" zum Herausgeber hatte, den der "Demokrat" Vogt selbst zur Mitarbeit an seiner "demokratischen" Propaganda aufgefordert, also als sich ebenbürtigen "Demokraten" anerkannt hatte. Zabels Schnurre, mich selbst zum "Korrespondenten der 'Allgemeinen Zeitung'" zu ernennen, wurde schlagend widerlegt durch einen Brief, den Herr Orges (Beilage 10) mir wenige Tage vor Eröffnung des Augsburger Prozesses schrieb, und worin er u.a. meine präsumierten "liberalen" Vorurteile gegen die "Allgemeine Zeitung" zu berichtigen sucht. Endlich Zabels Lüge, daß "acht Tage nach Biscamp auch Marx an die 'Allgemeine Zeitung' schrieb", zerfiel in sich selbst, da Biscamps Brief vom 20. Oktober 1859 datiert und die wenigen Begleitzeilen, womit ich Herrn Orges das verlangte "Dokument" zuschickte, am 24. Oktober 1859 dem Bezirksgericht zu Augsburg vorlagen, also nicht am 29. Oktober 1859 in London geschrieben sein konnten.
Dem Gericht gegenüber schien es passend, dem angeführten Beweismaterial einige wenige Dokumente zuzufügen, die das grotesk infame Licht, welches "Demokrat" Zabel auf meine Stellung innerhalb der Emigration und mein "Treiben" im Ausland zu werfen sucht, auf den Verleumder zurückwerfen.
Ich lebte erst zu Paris von Ende 1843 bis Anfang 1845, als Guizot mich auswies. Zur Charakteristik meiner Stellung in der französischen Revolutionspartei während meines Pariser Aufenthalts sandte ich meinem Verteidiger einen Brief Flocons, der im Namen der provisorischen Regierung von 1848 Guizots Ausweisungsbefehl zurücknimmt und mich zur Rückkehr von Belgien nach Frankreich einlud. (Beilage 14.) In Brüssel lebte ich von Anfang 1845 bis Ende Februar 1848, zu welcher Zeit Rogier mich aus Belgien auswies. Die Brüsseler Munizipalität setzte nachträglich den Polizeikommissär ab, der meine Frau und mich bei Gelegenheit jener Ausweisung verhaftet hatte. Zu Brüssel bestand eine internationale demokratische Gesellschaft, deren Ehrenpräsident der greise General Mellinet war, der Retter Antwerpens gegen die Holländer. Präsident war Advokat Jottrand, früher Mitglied der belgischen provisorischen Regierung; Vizepräsident für die Polen Lelewel, früher Mitglied der polnischen provisorischen Regierung; Vizepräsident für die Franzosen Imbert, nach der Februarrevolution von 1848 Gouverneur der Tuilerien, und als Vizepräsident der Deutschen funktionierte ich, erwählt durch ein öffentliches Meeting, das aus den Mitgliedern des deutschen Arbeitervereins und der gesamten deutschen Emigration zu Brüssel bestand. Ein Brief Jottrands an mich zur Zeit der Stif tung der "Neuen Rheinischen Zeitung" (Jottrand gehört zur sogenannten amerikanischen Schule der Republikaner, also einer mir fremden Richtung) und ein paar sonst indifferente Zeilen meines Freundes Lelewel zeigen hinreichend meine Stellung in der demokratischen Partei zu Brüssel. Ich legte sie also den Verteidigungsstücken bei. (Beilage 14.)
Nachdem ich Frühling 1849 aus Preußen und Spätsommer 1849 aus Frankreich verjagt worden war, begab ich mich nach London, wo ich seit Auflösung des Bundes (1852) und nachdem die meisten meiner Freunde London verlassen, allen öffentlichen und geheimen Gesellschaften, ja aller Gesellschaft fern lebe, wohl aber von Zeit zu Zeit, mit Erlaubnis des "Demokraten" Zabel, einem auserwählten Kreis von Arbeitern Gratisvorlesungen über politische Ökonomie halte. Der Londoner deutsche Arbeiterbildungsverein, aus dem ich am 15. Sept. 1850 ausschied, feierte am 6. Februar 1860 sein zwanzigjähriges Stiftungsfest, wozu er mich einlud und auf dem er den einstimmigen Beschluß faßte, Vogts Angabe, ich habe die deutschen Arbeiter im allgemeinen und die Londoner Arbeiter im besondren "ausgebeutet", als "Verleumdung zu brandmarken". Der damalige Präsident des Arbeitervereins, Herr Müller, ließ diesen Beschluß am 1. März 1860 vor dem Polizeigericht zu Bow Street authentizieren. Neben diesem Dokument schickte ich meinem Rechtsanwalt einen Brief des englischen Advokaten und Führers der Chartistenpartei Ernest Jones (Beilage 14), worin er seine Entrüstung über die "infamous articles" (die infamen Artikel) der "National-Zeitung" (Ernest Jones, zu Berlin geboren und auferzogen, versteht mehr deutsch als Zabel) ausspricht und unter anderm meiner jahrelangen Gratismitarbeit an den Londoner Organen der Chartistenpartei gedenkt. Ich darf hier wohl erwähnen, daß, als ein englisches Arbeiterparlament Ende 1853 in Manchester tagte, Louis Blanc und ich allein unter den Mitgliedern der Londoner Emigration eine Einladung als Ehrenmitglieder erhielten.
Schließlich, da Ehrenvogt mich "vom Schweiße der Arbeiter", von denen ich niemals einen Centime erhalten oder verlangt habe, "leben", und "Demokrat" Zabel mich "Leute im Vaterland" politisch "so kompromittieren" läßt, daß "sie Geld zahlen mußten, damit die Bande das Geheimnis ohne Kompromittierung bewahre", ersuchte ich Herrn Charles A. Dana, den managing editor <verantwortlicher Redakteur>der "New York Tribune", des ersten englisch-amerikanischen Blattes, das 200.000 Abonnenten zählt und daher beinahe so verbreitet ist als der Bieler "Commis voyageur" und Zabels "Organ der Demokratie", um eine schriftliche Erklärung über meine nun zehnjährige bezahlte Mitarbeit an der "Tribune", der "Cyclopædia Americana" usw. Sein für mich ehrenvoller Brief (s. Beilage 14) war das letzte Dokument, das ich meinem Rechtsanwalt zur Abwehr der Vogt-Zabelschen Stankkugeln Nr. I zustellen zu müssen glaubte.
2. In Zabels Leitartikel Nr. II, "Wie man radikale Flugblätter macht" (Nr. 41 der "National-Zeitung" vom 25. Januar 1860), heißt es:
"Woher das Geld für dies freigebig verteilte Blatt" (nämlich das "Volk") "kam, wissen die Götter, daß Marx und Biscamp kein überflüssiges Geld haben, das wissen die Menschen."
Isoliert betrachtet könnte diese Stelle als unbefangener Ausruf der Verwunderung gelten, wie wenn ich z.B. sagte: "Wie ein gewisser Fettbildner, den ich während meiner Studentenzeit in Berlin als geistig und materiell verwahrlosten Dunce kannte - er war Besitzer einer Kleinkinderbewahranstalt, und seine literarischen Leistungen vor der Revolution von 1848 beschränkten sich auf einige verstohlene Beiträge in ein belletristisches Winkelblättchen - wie besagter fettbildender Dunce es angefangen hat, Hauptredakteur der 'National-Zeitung', ihr Mitaktionär und 'überflüssiges Geld habender Demokrat' zu werden, mögen die Götter wissen. Die Menschen, die einen gewissen Roman von Balzac und die Periode Manteuffel studiert haben, können es ahnen."
Einen ganz anders bösartigen Sinn erhielt Zabels Äußerung dadurch, daß sie seinen Angaben über meine Verbindungen mit der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland und meine polizistisch-konspiratorischen Gelderpressungsdrohbriefe nachfolgt und sich direkt anschließt an die sub 3. zu erwähnende "massenhafte Verfertigung von falschem Papiergeld". Es sollte offenbar angedeutet werden, daß ich dem "Volk" auf unehrenhafte Weise Geldzuschüsse verschafft habe.
Zu Zabels gerichtlicher Widerlegung diente ein Manchester Affidavit vom 3. März 1860, wonach alles von mir dem "Volk" übermachte Geld, mit Ausnahme eines aliquoten Teils, den ich selbst zahlte, nicht, wie Vogt meint, von "über dem Kanal", sondern aus Manchester floß und zwar aus den Taschen meiner Freunde. (S. die Augsburger Kampagne.)
3. "Zur Charakteristik" der "Taktik" der "Partei der 'Proletarier' unter Marx" erzählt F. Zabel, Leitartikel Nr. II u.a.
"In dieser Art wurde 1852 eine Verschwörung der schändlichsten Art, mit massenhafter Verfertigung von falschem Papiergeld, man sehe das Nähere bei Vogt, gegen die schweizerischen Arbeitervereine eingefädelt etc."
So verarbeitet Zabel Vogts Angaben über das Cherval-Abenteuer und macht mich zum moralischen Urheber und kriminellen Teilnehmer von "massenhafter Verfertigung von falschem Papiergeld". Mein Beweismaterial zur Widerlegung dieser Angabe des "Demokraten" Zabel erstreckte sich über die ganze Periode von Chervals Eintritt in den "Bund der Kommunisten" bis zu seiner Flucht von Genf 1854. Ein Affidavit, welches Karl Schapper am 1. März 1860 vor dem Polizeigericht zu Bow Street gab, bewies, daß Chervals Eintritt in den Bund zu London vor meinem Eintritt in den Bund stattfand, daß er von Paris aus, wo er Sommer 1850 bis Frühling 1852 hauste, nicht mit mir, sondern mit dem mir feindlichen Gegenbund unter Schapper und Willich in Verbindung trat, nach seiner Scheinflucht aus dem Gefängnis von St. Pelagie und seiner Wiederankunft in London (Frühling 1852) in den dortigen öffentlichen Deutschen Arbeiterbildungsverein, dem ich seit September 1850 nicht mehr angehöre, eintrat, bis er hier endlich entlarvt, infam erklärt und ausgestoßen wurde. Ferner konnte Advokat Schneider II in Köln eidlich darüber vernommen werden, daß die während des Kölner Kommunistenprozesses gemachten Enthüllungen über Cherval, sein Verhältnis zur preußischen Polizei in London usw. von mir herrührten. Meine 1853 veröffentlichten "Enthüllungen" bewiesen, daß ich ihn nach Schluß des Prozesses öffentlich denunziert hatte. Endlich gab Joh. Philipp Beckers Brief Auskunft über Chervals Genfer Periode.
4. Nachdem "Demokrat" F. Zabel in Leitartikel No. II das gegen Vogt gerichtete Flugblatt "Zur Warnung" mit echt duncischer Logik befaselt und das auf den Ursprung desselben bezügliche, der "Allgemeinen Zeitung" von mir übersandte Zeugnis Vögeles möglichst verdächtigt hat, schließt er ab wie folgt:
"Er" (Blind) "ist offenbar kein Mitglied der engern Partei Marx. Uns scheint, daß es für diese nicht allzu schwer war, ihn zum Sündenbock zu machen, und wenn die Anklage gegen Vogt Gewicht haben sollte, so mußte sie notwendig auf eine bestimmte Person zurückgeführt werden, welche dafür einzustehen hatte. Die Partei Marx konnte nun sehr leicht die Autorschaft des Flugblatts auf Blind wälzen, eben weil und nachdem dieser im Gespräch mit Marx und in dem Artikel der 'Free Press' sich in ähnlichem Sinne geäußert hatte; mit Benutzung dieser Blindschen Aussagen und Redewendungen konnte das Flugblatt geschmiedet werden, so daß es wie sein Fabrikat aussah ... Jedermann mag nun nach Belieben Marx oder Blind für den Verfasser halten" etc.
Zabel beschuldet mich hier, ein Aktenstück, das Flugblatt "Zur Warnung", im Namen Blinds geschmiedet und ihn später durch ein von mir der "Allgemeinen Zeitung" zugeschicktes falsches Zeugnis als Verfasser des von mir geschmiedeten Flugblatts hingestellt zu haben. Die gerichtliche Widerlegung dieser Angaben des "Demokraten" Zabel war ebenso schlagend als einfach. Sie bestand aus Blinds früher zitiertem Brief an Liebknecht, Blinds Artikel in der "Free Press", den beiden Affidavits Wiehes und Vögeles (Beilagen 12 und 13) und der gedruckten Erklärung von M. D. Schaible.
Vogt, der bekanntlich in seinen "Studien" die bayrische Regierung verhöhnt, reichte eine Klage gegen die "Allgemeine Zeitung" Ende August 1859 ein. Schon im folgenden September mußte die "Allgemeine Zeitung" um Ausstand der öffentlichen Gerichtsverhandlung einkommen, und trotz des gewährten Ausstands fand die Verhandlung wirklich statt am 24. Oktober 1859. Wenn solches im Dunkelstaat Bayern geschah, was stand nicht im Lichtstaat Preußen zu gewarten, ganz davon abgesehn, daß es sprich wörtlich "in Berlin Richter gibt".
Mein Rechtsanwalt, Herr Justizrat Weber, formulierte meine Klage dahin:
"Der Redakteur der 'National-Zeitung', Dr. Zabel, hat mich in den in den diesjährigen Nummern 37 und 41 dieser Zeitung enthaltenen Leitartikeln wiederholt öffentlich verleumdet und mich insbesondere beschuldigt: l. auf unehrenhafte und verbrecherische Weise Geld zu erwerben und erworben zu haben; 2. das anonyme Flugblatt 'Zur Warnung' geschmiedet und der 'Allgemeinen Zeitung' gegenüber, wider besseres Wissen, nicht nur einen gewissen Blind als den Verfasser ausgegeben, sondern auch den Beweis dafür durch ein Dokument, von dessen unrichtigem Inhalt ich hätte überzeugt sein müssen, versucht zu haben."
Herr Justizrat Weber wählte zuerst das Untersuchungsverfahren, d.h. er denunzierte Zabels Verleumdungen dem Staatsanwalt, damit nun von Amts wegen gegen Zabel eingeschritten werde. Am 18. April 1860 erfolgte nachstehende "Verfügung":
"Urschriftlich an den Herrn Dr. Karl Marx, zu Händen des Herrn Justizrats Weber, mit dem Eröffnen zurück, daß kein öffentliches Interesse vorliegt, welches mir Anlaß gäbe einzuschreiten. (Artikel XVI des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 14. April 1851,) Berlin, den 18. April.
Der Staatsanwalt beim Königl. Stadtgericht
gez. Lippe"
Mein Verteidiger appellierte an den Oberstaatsanwalt und erzielte am 26. April 1860 eine zweite "Verfügung" des Wortlauts:
"An den königl. Justizrat Herrn Weber als Mandatar des Herrn Dr. Karl Marx zu London hier. Sie erhalten die mit der Beschwerde vom 20. April c. in der Denunziationssache wider den Dr. Zabel hierselbst eingereichten Schriftstücke mit dem Bemerken zurück, daß allerdings die einzige Rücksicht, durch welche der Staatsanwalt in dem ihm durch Artikel XVI des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuche gewährten diskretionären Ermessen sich nur leiten lassen kann, die Frage ist, ob die Verfolgung durch irgendein erkennbares öffentliches Interesse gefordert werde? Diese Frage muß ich im vorliegenden Fall übereinstimmend mit dem königl. Staatsanwalt verneinen und weise daher Ihre Beschwerde zurück. Berlin, den 26. April 1860.
Der Oberstaatsanwalt bei dem Königl. Kammergericht
gez. Schwarck"
Diese beiden abschlägigen Bescheide von Staatsanwalt Lippe und Oberstaatsanwalt Schwarck fand ich völlig berechtigt. In allen Staaten der Welt, also wohl auch im pr[eußischen] Staat, versteht man unter öffentlichem Interesse das Regierungsinteresse. "Irgendein erkennbares öffentliches Interesse", den "Demokrat" Zabel wegen Verleumdung gegen meine Person zu verfolgen, lag nicht auf seiten der pr[eußischen] Regierung und konnte nicht vorliegen. Das Interesse lag vielmehr umgekehrt. Zudem besitzt der Staatsanwalt nicht die richterliche Befugnis zu urteilen; er hat, selbst wider seine Überzeugung oder Ansicht, der Vorschrift seines Vorgesetzten, in letzter Instanz des Justizministers, blind zu folgen. Tatsächlich stimme ich also durchaus überein mit den Bescheiden der Herren Lippe und Schwarck, hege jedoch einen juristischen Skrupel über Lippes Berufung auf Artikel XVI des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 14. April 1851. Zur Angabe der Motive, weshalb sie von ihrer Gewalt einzuschreiten keinen Gebrauch macht, ist die Staatsanwaltschaft durch keine Vorschrift des preußischen Gesetzbuchs verpflichtet. Auch der von Lippe zitierte Artikel XVI enthält keine Silbe in dieser Beziehung. Wozu ihn also zitieren?
Mein Rechtsanwalt schlug nun das Zivilprozeßverfahren ein, und ich atmete auf. Wenn die preußische Regierung kein öffentliches Interesse hatte, den F. Zabel zu verfolgen, so hatte ich das desto lebhaftere Privatinteresse der Selbstwehr. Und ich trat jetzt in meinem eignen Namen auf. Wie das Urteil ausfalle, war mir gleichgültig, sobald es nur gelang, den F. Zabel vor die Schranken eines öffentlichen Gerichts zu bannen. Nun denke man sich mein Erstaunen! Es handelte sich, wie ich erfuhr, noch nicht um gerichtliche Einleitung meiner Klage, sondern um gerichtliche Einleitung der Frage, ob mir das Recht zustehe, den F. Zabel zu verklagen?
Nach der pr[eußischen] Gerichtsverfassung, erfuhr ich zu meinem Schrecken, muß jeder Kläger, bevor der Richter die Klage einleitet, d.h. zum wirklichen Richterspruch vorbereiten läßt, den Fall demselben Richter so vorlegen, daß letzterer ersieht, ob überhaupt ein Klagerecht vorhanden ist. Bei dieser vorläufigen Prüfung der Akten mag der Richter neue Beweis mittel verlangen oder einen Teil der alten Beweismittel unterdrücken oder finden, daß überhaupt kein Klagerecht existiert. Beliebt es ihm, dem Kläger das Recht der Klage zuzugestehn, so leitet der Richter die Klage ein, das kontradiktorische Verfahren beginnt, und die Sache wird durch Urteil entschieden. Verweigert der Richter das Klagerecht, so weist er den Kläger einfach per decretum, durch Verfügung ab. Dies Verfahren ist nicht nur dem Injurienprozesse, sondern dem Zivilprozesse überhaupt eigen. Eine Injurienklage, wie jede andre Zivilklage, kann daher möglicherweise in allen Instanzen durch solche amtliche Verfügung abgewiesen und demgemäß niemals abgemacht werden.
Man wird zugeben, daß eine Gesetzgebung, die das Klagerecht der Privatperson in ihren eignen Privatangelegenheiten nicht anerkennt, die allereinfachsten Grundgesetze der bürgerlichen Gesellschaft noch verkennt. Aus einem selbstverständlichen Recht der selbständigen Privatperson wird das Klagerecht ein vom Staat durch seine richterlichen Beamten erteiltes Privilegium. In jedem einzelnen Rechtszwist schiebt sich der Staat zwischen die Privatperson und die Gerichtstüre, die sein Privateigentum ist und die er nach Gutdünken öffnet oder schließt. Erst verfügt der Richter als Beamter, um später zu urteilen als Richter. Derselbe Richter, der ohne Verhör des Angeklagten, ohne kontradiktorisches Verfahren vorurteilt, ob ein Recht der Klage existiert, der sich etwa auf Seite des Anklägers stellt, also in einem gewissen Grade für die Berechtigung der Klage, also in gewissem Grad gegen den Angeklagten entscheidet, ebenderselbe Richter soll nun später bei der wirklichen Gerichtsverhandlung parteilos zwischen Kläger und Angeklagtem urteilen, also über sein eignes Vorurteil aburteilen. B. beohrfeigt A. A. kann den Ohrfeiggeber nicht verklagen, bevor er eine Lizenz dazu vom richterlichen Beamten höflichst eingelöst hat. A. hält dem B. ein Grundstück vor. B. bedarf einer vorläufigen Konzession zur gerichtlichen Geltendmachung seiner Eigentumsansprüche. Er mag sie erhalten oder nicht erhalten. B. verleumdet den A. in der öffentlichen Presse, und im geheimen "verfügt" ein richterlicher Beamter vielleicht, daß A. den B. nicht verfolgen darf. Man begreift, welche Ungeheuerlichkeiten ein solches Verfahren schon im eigentlichen Zivilprozesse erzeugen kann. Und nun gar bei Verleumdungen unter politischen Parteien durch das Organ der Presse! In allen Ländern, und selbst in Preußen, sind Richter bekanntlich Menschen wie andre. Hat doch sogar einer der Vizepräsidenten des Königl.-Preußischen Obertribunals, Herr Dr. Götze, im preußischen Herrenhause erklärt, die preußische Jurisprudenz sei durch die Verwirrungen der Jahre 1848, 1849 und 1850 in Verlegenheit geraten und habe einige Zeit bedurft, um sich zu orientieren. Wer bürgt dem Dr. Götze dafür, daß er sich nicht in der Zeit der Orientierung verrechnet? Daß in Preußen das Recht der Klage, gegen einen Verleumder z.B., von der vorläufigen "Verfügung" eines Beamten abhängt, den die Regierung noch obendrein (siehe vorläufige Verordnung vom 10. Juli 1849 und Disziplinargesetz vom 7. Mai 1851 ) wegen sogenannter "Pflichtverletzung im Amt" mit Verweisen, Geldbußen, unfreiwilligen Versetzungen auf eine andre Stelle und sogar schimpflicher Entlassung aus dem Justizdienst bestrafen kann - wie werde ich es nur anfangen, das den Engländern nicht klar, sondern glaublich zu machen?
Ich bezwecke nämlich die Veröffentlichung einer englischen Broschüre über meinen Casus contra F. Zabel. Und Edmond About, als er "La Prusse en 1860" schrieb, was hätte er nicht um die Notiz gegeben, daß in dem Gesamtumfang der preußischen Monarchie nirgendwo das Klagerecht existiert außer in der mit dem Code Napoléon "gesegneten" Rheinprovinz! Leiden müssen die Menschen überall unter den Gerichten, aber nur in wenigen Ländern ist es ihnen untersagt zu klagen.
Unter diesen Umständen begreift man, daß mein Prozeß gegen Zabel vor preußischem Gericht sich unter der Hand verwandeln mußte in meinen Prozeß über Zabel mit den preußischen Gerichten. Von der theoretischen Schönheit der Gesetzgebung weg werfe man nun einen Blick auf die praktischen Reize ihrer Anwendung.
Am 8. Juni 1860 erließ das königl. Stadtgericht zu Berlin folgende "Verfügung":
"Verfügung auf die Klage vom 5. Juni 1860 in Injuriensachen
Marx contra Zabel. M. 38 de 1860.1. Die Klage wird wegen mangelnden Tatbestandes zurückgewiesen, weil die beiden inkriminierten Leitartikel der hiesigen 'National-Zeitung' lediglich die politische Haltung der Augsburger 'Allgemeinen Zeitung' und die Geschichte des anonymen Flugblatts 'Zur Warnung' zum Gegenstand der Besprechung machen und die darin enthaltenen Äußerungen und Behauptungen, insofern dieselben von dem Verfasser selbst gemacht worden sind und nicht in bloßen Zitaten anderer Personen bestehen, die Grenzen einer erlaubten Kritik nicht überschreiten und daher nach der Bestimmung des § 154 des Strafgesetzbuchs, da auch die Absicht zu beleidigen weder aus der gebrauchten Form dieser Äußerungen noch aus den Umständen, unter denen sie erfolgt sind, hervorgeht, für strafbar nicht erachtet werden können.
Berlin, 8. Juni 1860
Kgl. Stadtgericht, Abt. für Kriminalsachen.
Kommission I für Injuriensachen. (L. S. < loco sigilli - an Stelle des Siegels >)"
Also das Stadtgericht verbietet mir, den F. Zabel zu verklagen, und enthebt den Zabel der Verdrießlichkeit, für seine öffentlichen Verleumdungen Rede zu stehn! Und warum? "Wegen mangelnden Tatbestandes." Die Staatsanwaltschaft verweigerte für mich, gegen Zabel einzuschreiten, weil kein irgend erkennbares öffentliches Interesse vorlag. Das Stadtgericht verbietet mir, in eigner Person gegen den Zabel einzuschreiten, weil kein Tatbestand vorliege. Und warum liegt kein Tatbestand vor?
Erstens: "Weil die beiden Leitartikel der 'National-Zeitung' lediglich die politische Haltung der 'Allgemeinen Zeitung' betreffen."
Weil Zabel mich vorläufig in einen "Korrespondenten der 'Allgemeinen Zeitung'" umlügt, hat Zabel das Recht, mich zum Prügeljungen seines Konkurrenzkrakeels mit der "Allgemeinen Zeitung" zu machen, und ich besitze nicht einmal das Recht, über diese "Verfügung" des gewaltigen Zabel zu klagen! Schwefelbande, Bürstenheimer, Complot franco-allemand <französisch-deutscher Komplott>, Revolutionstag von Murten, Kölner Kommunistenprozeß, Genfer Geldpapierfälschung, "Werk der 'Rheinischen Zeitung'" usw. usw. - alles das betrifft "lediglich die politische Haltung der 'Allgemeinen Zeitung'".
Zweitens: F. Zabel hatte "nicht die Absicht zu beleidigen". Beileibe nicht! Der gute Kerl hatte nur die Absicht, mich politisch und moralisch totzulügen.
Wenn "Demokrat" F. Zabel in der "National-Zeitung" behauptet, ich habe Geld massenhaft gefälscht, Dokumente im Namen dritter Personen geschmiedet, Leute im Vaterlande politisch kompromittiert, um ihnen Geld abzupressen unter der Drohung der Denunziation usw., so kann Zabel, juristisch gesprochen, mit diesen Angaben nur eins oder das andre bezwecken. Mich zu verleumden oder mich zu denunzieren. Im ersten Fall ist Zabel gerichtlich strafbar, im zweiten hat er gerichtlich den Beweis der Wahrheit zu liefern. Was scheren mich die sonstigen Privatabsichten des "Demokraten" F. Zabel?
Zabel verleumdet, aber ohne "die Absicht zu beleidigen". Er schneidet mir die Ehre ab, wie jener Türke dem Griechen den Kopf abschnitt ohne die Absicht, wehe zu tun.
Die spezifische "Absicht" des Zabel, zu "beleidigen", wenn bei Infamien, wie "Demokrat" F. Zabel sie mir andichtet, wenn einmal von "beleidigen" und "Absicht zu beleidigen" die Rede sein soll, die bitterböse Absicht des guten Zabel dunstet aus allen Poren seiner Leitartikel No. I und No. II.
Vogts "Hauptbuch", Beilagen eingerechnet, zählt nicht weniger als 278 Seiten. Und F. Zabel, gewohnt "to draw out the thread of his verbosity finer than the staple of his argument" <"den Faden seiner Geschwätzigkeit feiner auszuspinnen als der Wollenvorrath seiner Gedanken verträgt">, der breitspurige F. Zabel, Dunce Zabel bringt es fertig, diese 278 Seiten in ungefähr 5 kleine Zeitungsspalten zu verdichten, ohne daß eine einzige Verleumdung Vogts gegen mich und meine Partei verlorenginge. Aus den schmutzigsten Partien gibt F. Zabel eine Blumenlese, von den minder drastischen eine Inhaltsanzeige. F. Zabel, gewohnt, aus zwei Gedanken-molecules 278 Seiten herauszuziehn, kondensiert 278 Seiten in zwei Leitartikel, ohne daß ihm bei diesem Prozeß ein einziges Gemeinheitsatom entfällt. Ira facit poetam. <Der Zorn macht den Poeten> Wie intensiv denn mußte die Bosheit sein, die Zabels Wasserkopf in eine hydraulische Presse von solcher Kompressivkraft umzaubern konnte!
Andrerseits verdunkelt ihm die Bosheit den Blick so völlig, daß er mir Wundermacht zuschreibt, wirkliche Wundermacht, nur damit er eine Gemeinheit mehr insinuieren kann.
Nachdem er in dem ersten Leitartikel mit der Schilderung der Schwefelbande unter meinem Kommando begonnen und mich und meine Parteigenossen glücklich zu "Verbündeten der geheimen Polizei in Frankreich und Deutschland" gemacht, nachdem er u.a. erzählt, daß "diese Leute" den Vogt haßten, weil er ihnen gegenüber beständig die Schweiz rettete, fährt er fort:
"Als nun Vogt im vorigen Jahr seine Klage gegen die 'Allgemeine Zeitung' erhoben hatte, meldete sich bei dieser brieflich ein andrer Londoner Spießgeselle, Biscamp ... In der schamlosesten Weise bietet der Schreiber in dem Briefe seine ... Feder als zweiter Korrespondent neben Herrn Liebknecht an. Acht Tage nach Biscamp schrieb auch Marx an die 'Allgemeine Zeitung' und bot ein 'gerichtliche Dokument' zum Beweise gegen Vogt an, von dem" (Dokument, Beweis oder Vogt?) "wir vielleicht ein andermal reden."
Letzteres Versprechen gibt Zabel am 22. Januar und löst es schon am 25. Januar in Nr. 41 der "National-Zeitung", wo es heißt:
"Also Blind will nicht der Verfasser des Flugblatts sein; als solcher wird er ... zum ersten Mal in Biscamps Brief an die 'Allgemeine Zeitung' vom 24. Oktober bezeichnet... Um für Blinds Autorschaft weiter zu plädieren, schreibt am 29. Oktober Marx an die 'Allgemeine Zeitung'."
Also nicht einmal, zweimal, erst am 22. Januar und dann wieder am 25. Januar, nachdem er 3 Tage Bedenkzeit hatte, traut mir F. Zabel die Wundermacht zu, in London am 29. Oktober 1859 einen Brief zu schreiben, der dem Bezirksgericht zu Augsburg am 24. Oktober 1859 vorlag, und beide mal traut er mir die Wundermacht zu, um eine Verbindung herzustellen zwischen dem von mir der "Allgemeinen Zeitung" eingesandten "Dokument" und Biscamps anstößigem Brief an die "Allgemeine Zeitung", um meinen Brief als den pedisequus <die Folgeerscheinung> von Biscamps Brief erscheinen zu lassen. Und es war nicht Bosheit, verbiesterte Bosheit, die diesen F. Zabel so bis zum Wunderglauben stockdumm machte, weit über das normale Dunzmaß hinaus?
Aber, "plädiert" das Stadtgericht "weiter", Zabels Leitartikel No. II macht "lediglich die Geschichte des anonymen Flugblatts 'Zur Warnung'" zum "Gegenstand der Besprechung". Zum Gegenstand? Soll heißen: zum Vorwand.
Eisele-Beisele, diesmal versteckt unter dem Namen der "Vaterlandsfreunde", hatten, wie es scheint, im November 1859 dem "Nationalverein "' einen "offnen Brief" zugeschickt, der in der reaktionären "Neuen Hannoverschen Zeitung" abgedruckt ward. Der "offne Brief" verletzte das Maß der "Demokratie" Zabel, die ihrem Löwenmut gegen die Dynastie Habsburg das Gleichgewicht hält durch ihre Kriecherei vor der Dynastie Hohenzollern. Die "Neue Preußische Zeitung" nahm von dem "offnen Brief" Anlaß zu der jedenfalls nicht originellen Entdeckung, daß, wenn die Demokratie einmal anfängt, sie nicht notwendig endet in - F. Zabel und seinem "Organ der Demokratie". Zabel ergrimmte und schrieb Leitartikel Nr. II: "Wie man radikale Flugblätter macht".
"Indem", sagt der gewichtige Zabel, "indem wir die 'Kreuz-Zeitung' einladen, die Geschichte des Flugblatts ('Zur Warnung') an der Hand der von Vogt mitgeteilten Aktenstücke und Erläuterungen mit uns durchzugehn, hoffen wir auf ihr schließliches Zugeständnis, daß wir doch recht hatten, vor acht Wochen zu sagen, der offne Brief an den Nationalverein sei etwas für sie, nicht für uns, er sei für ihre Spalten verfertigt worden, nicht für die unsrigen."
Der in die Geheimnisse des Radikalismus von Vogt radicaliter <mit aller Gründlichkeit> eingeweihte "Demokrat" Zabel will also seinerseits das Geheimnis "Wie man radikale Flugblätter macht" der "Kreuz-Zeitung" vordozieren oder, wie das Stadtgericht dies ausdrückt, "lediglich die Geschichte des Flugblatts 'Zur Warnung' zum Gegenstande der Besprechung machen". Und wie fängt F. Zabel das an?
Er beginnt mit der "Taktik" der "Partei der 'Proletarier' unter Marx". Erst erzählt er, wie die "Proletarier unter Marx" hinter dem Rücken, aber im Namen eines Arbeitervereins, mit auswärtigen Arbeitervereinen, "auf deren Kompromittierung es abgesehn ist", von London aus Korrespondenzen führen, "Umtriebe", Organisierung des Geheimbunds usw. ins Werk setzen und schließlich "Schriftstücke" abfassen lassen, die den Vereinen, "auf deren Kompromittierung es abgesehn ist... unausbleiblich Reklamationen der Polizei zuziehn". Um also die "Kreuz-Zeitung" zu belehren, "wie man radikale Flugblätter macht", lehrt Zabel zunächst, wie "die Partei der 'Proletarier' unter Marx" polizistische "Korrespondenzen" und "Schriftstücke" macht, die keine "Flugblätter" sind. Um zu erzählen, "wie man radikale Flugblätter macht", erzählt er weiter, wie die "Proletarier unter Marx" 1852 zu Genf "massenhaft falsches Papiergeld" machten, was wieder keine "radikalen Flugblätter" sind. Um zu erzählen, "wie man radikale Flugblätter macht", berichtet er, wie die "Proletarier unter Marx" auf dem Lausanner Zentralfest, 1859, schweizerfeindliche und vereinskompromittierliche "Manöver" machten, was wieder keine "radikalen Flugblätter sind; wie "Biscamp und Marx" mit nur "den Göttern" bekannten Geldquellen "Das Volk" machten, was wieder kein "radikales Flugblatt", sondern eine Wochenschrift war, und nach alledem legt er ein wohlmeinendes Wort ein für die unbefleckte Reinheit des Vogtschen Werbebüros, was wieder kein "radikales Flugblatt" war. So füllt er 2 von den 31/4 Spalten des Artikels "Wie man radikale Flugblätter macht". Diesen zwei Dritteilen des Artikels dient also die Geschichte des anonymen Flugblatts nur als Vorwand, um die Vogtschen Infamien nachzuholen, die "Freund" und Mitstrolch F. Zabel unter der Rubrik "Politische Haltung der Allgemeinen Zeitung" noch nicht an den Mann gebracht hat. Endlich, zu guter Letzt, kommt Dunce I. auf die Kunst "radikale Flugblätter zu machen", nämlich auf "die Geschichte" des Flugblatts "Zur Warnung".
"Blind will nicht der Verfasser des Flugblatts sein; als solcher wird er dreist und zum ersten Male in Biscamps Brief an die 'Allgemeine Zeitung' vom 24. Oktober bezeichnet ... Um für Blinds Autorschaft weiter zu plädieren, schreibt am 29. Oktober Marx an die 'Allgemeine Zeitung': 'Ich habe mir beifolgendes Dokument verschafft, weil Blind verweigerte, für Äußerungen einzustehn, die er mir und andern gegenüber gemacht.'"
Zabel verdächtigt nun dies Dokument namentlich auch, weil Liebknecht ... "wunderbar" hinzufügt: "Wir wollten von dem Magistrat (?)" (dies Fragezeichen steht in Zabels Text) "unsre Unterschriften beglaubigen lassen", und Zabel ein für allemal entschlossen ist, neben dem Berliner Magistrat keinen andern Magistrat anzuerkennen. Zabel teilt ferner den Inhalt von Vögeles Erklärung mit, infolge deren Blind der "Allgemeinen Zeitung" die Zeugnisse Hollingers und Wiehes zugeschickt zum Beweis, daß das Flugblatt nicht in Hollingers Druckerei gesetzt, also auch nicht von Blind verfaßt sei, und fährt dann fort:
"Marx, immer schlagfertig, antwortet in der 'Allgemeinen Zeitung' am 15. November".
Zabel zählt die verschiednen Punkte meiner Antwort auf. Marx sagt das ... Marx sagt das ... "außerdem beruft sich Marx". Also, da ich "außerdem" nichts sage, hat Zabel seinen Lesern natürlich alle Punkte meiner Antwort mitgeteilt? Da kennt ihr euren Zabel! Er verheimlicht, wegstibitzt, unterschlägt den schlagenden Punkt meiner Antwort. In meiner Erklärung vom 15. November führe ich verschiedne Punkte auf, und zwar numeriert. Also: "1. ... 2. ... endlich 3. ..." " ...Zufällig ist der Abdruck" (des Flugblatts) "im 'Volk' abgezogen von dem Satz des Flugblatts, der noch in Hollingers Druckerei stand. So wäre denn ohne Zeugenaussage, durch einfache Vergleichung zwischen dem Flugblatt und seinem Abdruck im 'Volk', der Beweis gerichtlich zu liefern, daß ersteres aus der Druckerei des F. Hollinger hervorgegangen." Das entscheidet die Sache, sagte sich Zabel. Das dürfen meine Leser nicht erfahren. So eskamotiert er die Schlagkraft aus meiner Antwort, um mir eine verdächtige Schlagfertigkeit ins Gewissen zu schieben. So erzählt Zabel "die Geschichte des Flugblatts", indem er zweimal absichtlich fälscht, das eine Mal die Chronologie, das andre Mal den Inhalt meiner Erklärung vom 15. November. Seine doppelte Fälschung bahnt ihm den Weg zum Schluß, daß ich das Flugblatt "geschmiedet", und zwar so, daß es wie Blinds "Fabrikat aussah", daß ich also auch in Vögeles Zeugnis der "Allgemeinen Zeitung" ein falsches Zeugnis, und zwar wissentlich, zuschickte. Die Beschuldigung, Dokumente zu schmieden mit der Absicht, sie einer dritten Person aufzubürden, "überschreitet" nach der Ansicht des Berliner Stadtgerichts "nicht die Grenzen einer erlaubten Kritik" und schließt noch weniger "die Absicht zu beleidigen" ein.
Am Ende seines Rezepts "Wie man radikale Flugblätter macht" fällt dem Zabel plötzlich ein, daß eine schamlose Erfindung Vogts noch nicht an den Mann gebracht ist, und flugs hinter seinen Leitartikel Nr. II wirft er noch in aller Hast die Notiz:
"1850 wurde eine andre Zirkulardepesche" (wie Vogt sich zu erinnern glaubt) "vom Parlaments-Wolf alias Kasematten-Wolf verfaßt, an die 'Proletarier' in Deutschland gesandt und gleichzeitig der hannöverschen Polizei in die Hände gespielt."
Mit dieser artigen Polizeianekdote über einen der ehemaligen Redakteure der "Neuen Rheinischen Zeitung" nimmt Fettbildner und Demokrat Zabel schmunzelnd von seinem Lesepublikum Abschied. Die Worte "alias Kasematten-Wolf" gehören nicht Vogt, sondern F. Zabel. Seine schlesischen Leser sollten ganz genau wissen, daß es sich um ihren Landsmann W. Wolff, den ehemaligen Mitredakteur der "Neuen Rheinischen Zeitung", handelt. Wie sorgsamlichst der gute Zabel bis ins Detail die Verbindung der "Neuen Rheinischen Zeitung" mit der Polizei in Frankreich und Deutschland herzustellen bemüht ist! Seine Schlesier konnten vielleicht glauben, es handle sich um Zabels eignen B. Wolff, Zabels natürlichen Vorgesetzten (natural superior), der bekanntlich im "Geheimbund" mit den bekannten Lugdepeschen-Fabrikanten Reuter zu London und Havas zu Paris Weltgeschichte zurechttelegraphiert. Sigmund Engländer, der notorische geheime Polizeiagent, ist aber die Seele des Reuterschen Büros, also die beseelende Einheit der Dreieinigkeit B. Wolff-Reuter-Havas.
Trotz alledem und trotz des Demokraten Zabel Absicht, nicht zu beleidigen, erklärt das Berliner Stadtgericht, daß allerdings in Zabels beiden Leitartikeln auch "Äußerungen und Behauptungen enthalten sind", welche "die Grenzen einer erlaubten Kritik überschreiten", daher "strafbar", also jedenfalls auch verklagbar sind. Also her mit dem Zabel! Liefert mir den Zabel aus, auf daß er vor Gericht zapple! Halt da! ruft das Stadtgericht. Die in den beiden Leitartikeln gemachten "Äußerungen und Behauptungen", sagt das Stadtgericht, "soweit dieselben von dem Verfasser" (Zabel) "selbst gemacht worden sind und nicht in bloßen Zitaten andrer Personen bestehen", überschreiten nicht "die Grenzen einer erlaubten Kritik", sind nicht "strafbar", und daher ist Zabel nicht nur nicht strafbar, sondern selbst nicht verklagter, und "die Akten sind à conto des Klägers zurückzulegen". Also der verleumderische Teil von Zabels Äußerungen und Behauptungen" ist "bloßes Zitat". Voyons! <Wir werden sehen!>
Man erinnert sich aus dem Eingang dieses Abschnitts, daß meine Verleumdungsklage auf 4 Stellen in Zabels zwei Leitartikeln beruht. In der Stelle über die Geldquellen des "Volk" (sub 2 der oben angeführten Klagepunkte) gibt Zabel selbst nicht vor zu zitieren und zitiert in der Tat nicht, denn: